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Wir freuen uns, Sie bei ETA Kanada begrüßen zu dürfen. Unsere Online-Vermittlungsstelle hilft Ihnen gerne dabei, die zur Einreise nach Kanada erforderliche elektronische Reisegenehmigung (eTA = electronic Travel Authorization) zu erlangen. Seit 2016 müssen alle Bürger von Staaten ohne Visumspflicht für einen befristeten Aufenthalt in Kanada und/ oder Personen mit Niederlassungserlaubnis in den USA bereits vor der Einreise auf kanadischen Boden im Besitz einer eTA-Reisegenehmigung sein.
Wenn Sie aus geschäftlichen oder touristischen Gründen nach oder durch Kanada reisen und das Land dabei auf dem Luftweg erreichen, sind Sie verpflichtet, über eine eTA für Kanada zu verfügen, damit Sie Ihren Flug nach Kanada antreten können. Die elektronische Reisegenehmigung ermöglicht Besuchern aus einigen Ländern die Einreise in Kanada, ohne dass sie einen Visumsantrag stellen müssen. Genießen Sie Ihre Ferien oder Ihren Businesstrip in Kanada ohne Sorgen!
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Ob Sie als Geschäftsreisender oder als Tourist nach Kanada fliegen – das zweitgrößte Land der Welt ist jede Reise wert. Entdecken Sie den besonderen Flair der lebenswerten Großstädte wie Toronto, Calgary, Ottawa oder Montréal. Oder lassen Sie sich von den atemberaubenden Landschaften der vielen Nationalparks mit ihren zahlreichen Seen, den beeindruckenden Bergkulissen und der angenehmen Ruhe begeistern. eTA Visum Kanada ist vor der Einreise für Sie da und unterstützt Sie dabei, Ihre eTA Kanada online zu beantragen. Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Online-Formular. Nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie das Formular gewissenhaft aus. Sollten Sie Fragen haben, sind unsere Kundenberater jederzeit für Sie erreichbar. Beachten Sie vorab, dass Sie einige Kriterien erfüllen müssen, um eine eTA Kanada zu erhalten.
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- Vereinigtes Königreich inklusive britischer Überseegebiete* **
- Zypern
- Personen mit Niederlassungserlaubnis in den USA
* Bürger britischer Überseegebiete mit Berechtigung zur Rückkehr ins Vereinigte Königreich.
** Bürger britischer Überseegebiete, sofern die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Einbürgerung, Geburt oder Registrierung in einem dieser britischen Überseegebieten erworben wurde: Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St Helena sowie die Turks- und Caicosinseln.